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Aus: Ausgabe vom 26.06.2007, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Arbeitsrecht: Tariflicher Sozialplan kann erstreikt werden

* Im Rahmen einer Kooperation mit der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, die sich an Betriebsräte und Gewerkschafter richtet, berichten wir an dieser Stelle künftig vorab über aktuelle Beiträge und Diskussionen zu Entwicklungen im Arbeitsrecht.

Im April hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, daß Streiks für die Forderung nach einem tariflichen Sozialplan rechtmäßig sind. Uwe Zabel, Bevollmächtigter der IG-Metall-Verwaltungsstelle Unterelbe, beschäftigt sich in der Juli-Ausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb mit diesem Urteil. Es sei keineswegs – wie von einigen Unternehmerfunktionären und Medien behauptet – zum Nachteil der betrieblichen Interessenvertretungen.

Ob bei AEG in Nürnberg oder CNH und Bosch-Siemens in Berlin – alle bedeutenden Auseinandersetzungen um drohende Betriebsschließungen in den vergangenen Jahren wurden von Gewerkschaftsseite mit der Forderung nach einem »Sozialtarifvertrag« geführt. Den Grund erläutert Zabel wie folgt: »Im Unterschied zum Betriebsrat kann die Gewerkschaft mit ihren Arbeitskampfmaßnahmen die Auslaufproduktion und die Verlagerung unterbrechen bzw. behindern. Das führt nur in Ausnahmefällen dazu, daß die Betriebsstillegung auch tatsächlich verhindert wird. Es konnte aber in der Regel ein höherer finanzieller Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile durch höhere Abfindungen und gut ausgestattete Transfergesellschaften erreicht werden.«

Da der Betriebsrat weder wirtschaftliche Entscheidungsmacht besitzt noch zu Streiks aufrufen kann, um in Verhandlungen über einen Sozialplan Druck zu entwickeln, sei die Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen durch die Gewerkschaft dringend geboten, argumentiert Zabel. Die Rechte des Betriebsrats würden durch die BAG-Entscheidung also nicht eingeschränkt, sondern dessen Gestaltungsmöglichkeiten im Gegenteil erweitert. Zudem sieht der IG-Metall-Funktionär in dem Urteil eine Verteidigung der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit. (dab)

* Arbeitsrecht im Betrieb – Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder. Erscheinungsweise: monatlich. Ca. 76 Seiten. Bezug und Probeabo: aib-web.de/aib/Abonnement

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