Zum Inhalt der Seite

SPD: »Herdprämie« verfassungskonform?

Berlin. Die SPD macht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die sogenannte Herdprämie geltend. Er sei sich »auf den ersten Blick nicht sicher, daß diese Idee mit dem Gleichbehandlungsanspruch vereinbar ist«, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz am Mittwoch in Berlin. Die Ungleichbehandlung ergebe sich daraus, daß Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, Geld erhalten sollten, diejenigen, die Kindergartengebühren zahlen müßten, aber nicht. Scholz stellte zugleich klar, daß es zwischen dem von der CSU vorgeschlagenen Betreuungsgeld, das ab 2013 gezahlt werden soll, und dem von der SPD durchgesetzten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz kein Junktim gebe. »Eine solche Vereinbarung gibt es nicht«, sagte Scholz.(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2007, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!