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HAMMER DER WOCHE
Der Hammer der Woche geht an das Team vom Köpenicker Weinladen
Geburtstagsgrüße erreichten uns auch aus diesem Bachuskeller – im Zusammenhang mit unserer Aktion 60x60 verbunden mit 60 Flaschen feinstem französischem Sekt. Normalerweise reichen wir ja die Hammergeschenke an die nächsten Abonnenten weiter. Diesmal aber kommen sie denen zu Gute, die diese Zeitung bereits abonniert haben: Am kommenden Montag wird in der Berliner Mediengalerie pünktlich zu unserem 60. Geburtstag ab 19.00 Uhr die junge-Welt-Ausstellung eröffnet. Dazu sind unsere Leserinnen und Leser besonders herzlich eingeladen – und erhalten ein Gläschen von dem spritzigen Naß. Der Rest wird dann auf unserer Kittner-Veranstaltung am 25. März fließen. Herzlichen Dank an die edlen Spender vom Köpenicker Weinladen.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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