4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 31.01.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Vergleich: Mindestlohn in Europa

Deutschland ist eines der wenigen Länder in der EU, das keinen Mindestlohn kennt. Die Regelungen bei den Nachbarn sind allerdings sehr unterschiedlich. In Belgien, Luxemburg und vielen anderen Ländern wird eine Staffelung nach Alter, die Jugendliche diskriminiert, vorgenommen; in Griechenland wird zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Mancherorts gibt es Regelungen wie in Luxemburg, die Ausnahmen für Unternehmen »in wirtschaftlichen Schwierigkeiten« vorsehen.

Auch außerhalb Europas gibt es vielerorts Mindestlöhne. In den USA werden sie vom Kongreß in Washington festgesetzt, in der Volksrepublik China sind sie hingegen eine Sache der Provinzen und variieren stark. In beiden Ländern werden die Beträge einseitig vom Gesetzgeber oder von den Behörden festgelegt, in den europäischen Staaten gibt es hingegen verschiedene konsultative Modelle, die Gewerkschaften und Unternehmer einbeziehen.

Laut EU-Statistikamt stellen Frauen in fast allen Ländern die Mehrheit derjenigen Vollzeitbeschäftigten, die mit dem Mindestlohn auskommen müssen. Nur Ungarn und Malta machten hier eine Ausnahme. Der Abstand zum durchschnittlichen Bruttoverdienst ist erheblich: Der Mindestlohn beträgt im EU-Schnitt zwischen 34 und 50 Prozent dessen, was im Schnitt in Industrie und Dienstleistungssektor gezahlt wird.

Im folgenden sind für einige Länder die Mindestlöhne pro Stunde in Euro wiedergegeben, ggf. zum Umrechnungskurs vom 28. September 2006

Luxemburg 8,69
Frankreich 8,27
Niederlande 8,03
Großbritannien 7,97
Irland 7,65
Belgien 7,48
Griechenland 3,99
Spanien 3,78
Malta 3,35
Slowenien 3,03
Portugal 2,69
Tschechien 1,58
Ungarn 1,43
Polen 1,35
Estland 1,11
Slowakei 1,08
Litauen 0,92
Lettland 0,75
Rumänien 0,52
Bulgarien 0,47
USA 4,07
(Quelle: WSI) (wop)

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