-
19.01.2007
- → Inland
Bundestag lehnt Wahleinsprüche ab
Berlin. Der Bundestag sieht in der Kandidatur von WASG-Politikern auf Landeslisten der Linkspartei.PDS bei der Parlamentswahl vom Herbst 2005 keinen Verstoß gegen das Wahlrecht. Das Parlament wies am Donnerstag in Berlin bei Enthaltung der Grünen-Fraktion mehrere Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vom 18. September 2005 zurück. Sie hatten sich gegen die Zulassung der Landeslisten der Linkspartei.PDS gerichtet, auf denen auch Mitglieder der Wahlalternative WASG kandidierten. Das Parlament folgte damit einer Beschlußempfehlung seines Wahlprüfungsausschusses, der die Einsprüche als »offensichtlich unbegründet« bewertet hatte.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland