4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 19.01.2007, Seite 2 / Inland

Bundestag lehnt Wahleinsprüche ab

Berlin. Der Bundestag sieht in der Kandidatur von WASG-Politikern auf Landeslisten der Linkspartei.PDS bei der Parlamentswahl vom Herbst 2005 keinen Verstoß gegen das Wahlrecht. Das Parlament wies am Donnerstag in Berlin bei Enthaltung der Grünen-Fraktion mehrere Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vom 18. September 2005 zurück. Sie hatten sich gegen die Zulassung der Landeslisten der Linkspartei.PDS gerichtet, auf denen auch Mitglieder der Wahlalternative WASG kandidierten. Das Parlament folgte damit einer Beschlußempfehlung seines Wahlprüfungsausschusses, der die Einsprüche als »offensichtlich unbegründet« bewertet hatte.

(ddp/jW)