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»Euthanasie«-Opfer nicht anerkannt

Unter dem Motto »Zwangssterilisierte und ›Euthanasie‹-Geschädigte: Ausgegrenzte NS-Opfer bis heute« laden die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) und der Bund der »Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten für den 23. Januar zur Podiumsdiskussion ein. Von 1934 bis 1945 wurden etwa 400 000 Menschen zwangsweise sterilisiert, die an einer körperlichen oder psychischen Krankheit litten oder nur im Verdacht solch einer Krankheit standen, erkrankt zu sein. Nach dem 1. September 1939 wurden in »Euthanasie«-Anstalten über 300000 Menschen ermordet. Bis heute sind diese Opfer nicht als Verfolgte des Naziregimes anerkannt, denn ihre Verfolgung gilt nicht als typisch nationalsozialistisches Unrecht. Debatten um Sterbehilfe, alte Menschen als »Störfaktor« bis hin zu Fortschritten in der Gen- und Reproduktionstechnologie zeigen, daß das Thema nicht der Vergangenheit angehört.

Diese und weitere Fragen beleuchten Dr. Petra Fuchs (Charité), Margret Hamm (Bund der »Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten), Hubert Hüppe (MdB, angefragt) und Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust (Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung). (jW)

23. Januar, 19 Uhr, Berliner Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.01.2007, Seite 15, Antifaschismus

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