Zum Inhalt der Seite

BA muß Vermittlung ins Ausland zahlen

Brüssel. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muß auch die Vermittlung Erwerbsloser ins Ausland finanziell unterstützen. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag klar. Mit seinem Urteil gab das Gericht in Luxemburg einer Klage einer privaten Vermittlungsfirma statt, die einem Erwerbslosen eine Stelle in den Niederlanden verschafft hatte.

Obwohl die Stellensuche auf Grundlage eines Vermittlungsscheins der BA erfolgte, lehnte die Agentur die Kostenübernahme ab. Sie begründete dies damit, daß dem Erwerbslosen keine sozialversicherungspflichtige Stelle in Deutschland vermittelt worden sei. Der EuGH erklärte, dieses Argument sei nicht geeignet, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu behindern.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2007, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen