-
13.12.2006
- → Inland
Harms beim BGH abgeblitzt
Karlsruhe. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat es abgelehnt, die heimliche Ausforschung eines Computers durch Staatsanwaltschaft und Polizei zu genehmigen. Begründung: Es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage. Der Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms auf heimliche Durchsuchung des Personalcomputers eines Beschuldigten war bereits am 25. November abgelehnt worden, Harms hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Wann der zuständige 3. Strafsenat des BGH über die Beschwerde entscheiden wird, war am Dienstag noch offen.
(AP/jW)
(AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland