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Aus: Ausgabe vom 13.12.2006, Seite 4 / Inland

Kostenerstattung ist rechtens

Dortmund. Kinder von Langzeitarbeitslosen haben auch nach Ende der Schulpflicht ein Recht auf Kostenerstattung für Schulfahrten. Studienfahrten seien Bestandteil der Ausbildung in der gymnasialen Oberstufe, erklärte das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall war einem 18jährigen Gymnasiasten aus Lippstadt die Übernahme der Kosten für eine sechstägige Oberstufenfahrt nach Prag verweigert worden. Das Gericht verurteilte jetzt die zuständige Arbeitsgemeinschaft Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) Soest dazu, die Kosten für die 310 Euro teure Fahrt bis zu einer Höhe von 280 Euro zu tragen.

(AP/jW)