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Kürzung für Pendler verfassungswidrig

Berlin. Die ab 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale ist nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfassungswidrig. Die Pauschale nur noch vom 21. Entfernungskilometer an zu zahlen sei mit Blick auf die Gleichbehandlung von Beschäftigten nicht akzeptabel, teilte der DGB am Montag nach Vorstellung eines Rechtsgutachtens der Universität Frankfurt am Main mit. Die Kürzung ist Teil des »Steueränderungsgesetzes 2007« der großen Koalition. Der DGB empfiehlt Betroffenen, gegen ihren Einkommenssteuerbescheid 2007 Einspruch einzulegen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.12.2006, Seite 4, Inland

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