Zum Inhalt der Seite

Lebensschützer in der WASG

Düsseldorf. In der WASG Nord­rhein-Westfalen wird derzeit diskutiert, ob die Forderung nach Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch für die Linke noch zeitgemäß ist. Dies berichtete die tageszeitung am 25. November in ihrer Regionalausgabe. Laut Paragraph 218 ist der Schwangerschaftsabbruch noch immer ein Straftatbestand, der allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr sanktioniert wird, wenn zuvor eine Beratung erfolgte. Zu einem späteren Zeitpunkt sind Abtreibungen seit 1995 möglich, wenn Gefahr für Leben und psychische und physische Gesundheit der Mutter besteht. »Wir leben in einer Gesellschaft, in der Menschen zunehmend aussortiert werden«, sagte Britta Pietsch, behindertenpolitische Sprecherin der WASG in NRW. Sie plädiert dafür, daß Schwangerschaften generell nur noch bis zur zwölften Woche abgebrochen werden dürfen. Im Jahr 2005 haben von insgesamt rund 25000 Frauen nur 629 nach der Regelfrist von zwölf Wochen abgetrieben.

(jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.12.2006, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!