01.12.2006 / Feminismus / Seite 15

Lebensschützer in der WASG

Düsseldorf. In der WASG Nord­rhein-Westfalen wird derzeit diskutiert, ob die Forderung nach Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch für die Linke noch zeitgemäß ist. Dies berichtete die tageszeitung am 25. November in ihrer Regionalausgabe. Laut Paragraph 218 ist der Schwangerschaftsabbruch noch immer ein Straftatbestand, der allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr sanktioniert wird, wenn zuvor eine Beratung erfolgte. Zu einem späteren Zeitpunkt sind Abtreibungen seit 1995 möglich, wenn Gefahr für Leben und psychische und physische Gesundheit der Mutter besteht. »Wir leben in einer Gesellschaft, in der Menschen zunehmend aussortiert werden«, sagte Britta Pietsch, behindertenpolitische Sprecherin der WASG in NRW. Sie plädiert dafür, daß Schwangerschaften generell nur noch bis zur zwölften Woche abgebrochen werden dürfen. Im Jahr 2005 haben von insgesamt rund 25000 Frauen nur 629 nach der Regelfrist von zwölf Wochen abgetrieben.

(jW)
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