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Ackermann nicht vorbestraft

Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat den spektakulärsten Wirtschaftsprozeß der Bundesrepublik, das Mannesmann-Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann (Foto) und seine fünf Mitangeklagten müssen rund 5,8 Millionen Euro an die Staatskasse und gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Als vorbestraft gelten sie damit nicht. Ackermann kann seinen Chefposten bei Deutschlands mächtigster Bank behalten.

»Die Einschätzung, die Angeklagten würden sich ›freikaufen‹, teilt die Kammer nicht«, verteidigte sich der Vorsitzende Richter Stefan Drees gegen Kritik. Der zur Verfahrenseinstellung herangezogene Paragraph der Strafprozeßordnung sei durchaus keine Vorschrift, »die Reiche begünstigt«.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.11.2006, Seite 1, Inland

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