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Sonderregelung für ALG-II-Bezieher

Berlin. Bei den pauschalen Zusatzbeiträgen zur Krankenversicherung soll es für die Empfänger von Arbeitslosengeld II eine Sonderregelung geben. Die ALG-II-Bezieher sollen das Recht auf eine sofort wirksame Kündigung bei ihrer Kasse erhalten, wie der Specher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, am Montag vor Journalisten in Berlin sagte. Sie erhalten damit die Möglichkeit, umgehend in eine Kasse zu wechseln, die den Zusatzbeitrag nicht erhebt. Nomalerweise wird die Kündigung erst nach zwei oder drei Monaten wirksam.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.10.2006, Seite 4, Inland

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