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Urteil gegen Kanther rechtskräftig

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Verurteilung des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) wegen Untreue im Zusammenhang mit »schwarzen Kassen« der Hessen-CDU bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden zu 18 Monaten auf Bewährung wurde gleichwohl teilweise aufgehoben, weil das Gericht laut BGH Fehler bei der Bewertung der CDU-Rechenschaftsberichte machte. Da Kanther in diesen Berichten das ins Ausland geschaffte Millionenvermögen der hessischen CDU verschwieg, mußte CDU später 21 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung zurückzahlen. Das Landgericht muß nun prüfen, ob Kanther sich wegen Betrugs verantworten muß. (AZ: 2 StR 499/05)

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.10.2006, Seite 2, Inland

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