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Länder haften für Agrarsubventionen

Karlsruhe. Die Bundesländer müssen für eine ordnungsgemäße Verwaltung von EU-Zuschüssen haften und daher auch für Rückforderungen der Brüsseler Kommission aufkommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Bundesregierung kann entsprechend bereits ausgezahlte Gelder von den Ländern zurückfordern, wenn wegen deren Verwaltungsfehlern EU-Zuschüsse gekürzt wurden.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2006, Seite 4, Inland

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