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Lehrstellensuche kann für Rente zählen

Zur Sicherung von Rentenansprüchen sollten sich Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Denn die Zeit für die Suche nach einem Ausbildungsplatz werde auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam. Diese Zeiten könnten zu Rentensteigerungen führen und Ansprüche begründen. Die Schulabgänger müssen den Angaben zufolge zwischen 17 und 25 Jahre alt sein. Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800/100048070.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2006, Seite 14, Feuilleton

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