Zum Inhalt der Seite

Lehrstellensuche kann für Rente zählen

Zur Sicherung von Rentenansprüchen sollten sich Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Denn die Zeit für die Suche nach einem Ausbildungsplatz werde auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam. Diese Zeiten könnten zu Rentensteigerungen führen und Ansprüche begründen. Die Schulabgänger müssen den Angaben zufolge zwischen 17 und 25 Jahre alt sein. Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800/100048070.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2006, Seite 14, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!