Zum Inhalt der Seite

Mit Messer gegen Zwangsräumung

Berlin. Bei einer Zwangsräumung ist ein 34jähriger Gerichtsvollzieher am Dienstag in Berlin vom Wohnungsmieter niedergestochen und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Nach Angaben eines Polizeisprechers griff der Mann den Beamten im Treppenhaus mit einem Messer an, als dieser gemeinsam mit der Wohnungsinhaberin die Räumung vollstrecken wollte. Der 67jährige Mieter versetzte ihm zwei Stiche in den Oberkörper. Als das Opfer flüchtete, wurde er von dem Angreifer verfolgt und an Hand und Gesäß verletzt. Der Messerstecher ließ sich nach der Tat widerstandslos festnehmen. Der Gerichtsvollzieher kam in ein Krankenhaus.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.07.2006, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!