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Aus: Ausgabe vom 14.07.2006, Seite 2 / Inland

Niederlage im Streit um Studiengebühren

Wiesbaden. Im Streit um die Einführung von Studiengebühren in Hessen haben die Studenten eine juristische Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zwei Anträge des AStA der Uni Darmstadt zurück, mit denen dieser das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von Studiengebühren stoppen wollte. Die Studenten hatten der Regierung Bruch der Landesverfassung vorgeworfen. Deren Artikel 59 verbietet die Erhebung von Schulgeld an staatlichen Schulen und Hochschulen des Landes. Artikel 147 verpflichtet jeden Bürger, den Staatsgerichtshof anzurufen, wenn er von einem drohenden Verfassungsbruch Kenntnis erlangt.

(AP/jW)