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Föderalismusreform unter Dach und Fach
Berlin. 14 der 16 Bundesländer haben am Freitag im Bundesrat für die größte Verfassungsänderung in der Geschichte der Bundesrepublik gestimmt. Nur Mecklenburg-Vorpommern votierte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich der Stimme. Damit wurde die für Grundgesetzänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit klar erreicht.
Die Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung kann in Kraft treten, sobald Bundespräsident Horst Köhler (Foto) sie unterzeichnet hat und der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Kernstück der Reform ist die Reduzierung der Zustimmungspflicht der Länder bei Gesetzen des Bundes. Im Gegenzug übernehmen sie vom Bund eine Reihe von Zuständigkeiten, so auch beim Ladenschluß, beim Strafvollzug oder beim Heimrecht.
(AFP/jW)
Die Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung kann in Kraft treten, sobald Bundespräsident Horst Köhler (Foto) sie unterzeichnet hat und der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Kernstück der Reform ist die Reduzierung der Zustimmungspflicht der Länder bei Gesetzen des Bundes. Im Gegenzug übernehmen sie vom Bund eine Reihe von Zuständigkeiten, so auch beim Ladenschluß, beim Strafvollzug oder beim Heimrecht.
(AFP/jW)
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