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Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug
Berlin. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll die Besuchszeit für 14- bis 21jährige Gefängnisinsassen von derzeit einer auf vier Stunden pro Monat ausgeweitet werden. Schul- oder Berufsausbildung soll Vorrang vor einfacher Arbeit haben. Die Unterbringung soll in Wohngruppen von bis zu acht Jugendlichen erfolgen.
(ddp/jW)
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