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Die junge Welt überzeugt
Die Aktion läuft also an, wie steht‘s aber um die Zeitung und den Verlag insgesamt? Eine Bestandsaufnahme werden wir auf der kommenden Generalversammlung unserer Genossenschaft, der LPG junge Welt eG, am Samstag, den 17. Juni 2006 in Berlin machen. Wenn Sie noch zuvor Mitglied und damit Mitherausgeber der jungen Welt werden wollen, nutzen Sie die Beitrittserklärung in dieser Ausgabe oder im Internet. Der Vorstand wird noch vor der Versammlung über Neuanträge entscheiden, so daß Sie gegebenenfalls an der Generalversammlung teilnehmen können. Aber auch wenn Sie nicht Mitglied der Genossenschaft sind: Abends feiern wir an diesem Tag ein wenig mit Freunden und Genossen in der Berliner Brotfabrik. Dazu sind Sie als aktive Leserin, als aktiver Leser der jungen Welt natürlich ganz herzlich eingeladen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der heutigen Ausgabe auf der Seite vier oder im Internet unter www.jungewelt.de/genossenschaft.
Genossenschaft, Verlag, Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
