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Aus: Ausgabe vom 27.05.2006, Seite 4 / Inland

Bombodrom: Luftwaffe muß am Boden bleiben

Potsdam. Im Fall des als »Bombodrom« bekannten Truppenübungsplatzes bei Wittstock hat die Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erneut eine Niederlage erlitten. Danach behalten weitere zwei Klagen gegen die Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz ihre aufschiebende Wirkung, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Potsdam mitteilte. Das Gericht habe dem Anliegen der Betreiber einer Putenfarm und eines Hotels Vorrang eingeräumt. Aus Lärmschutzgründen solle der Übungsbetrieb nicht vor der rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klagen aufgenommen werden. Das Interesse der Bundeswehr am sofortigen Übungsbeginn habe demgegenüber zurückzustehen.

(ddp/jW)

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