Potsdam.
Im Fall des als »Bombodrom« bekannten
Truppenübungsplatzes bei Wittstock hat die Bundeswehr vor dem
Verwaltungsgericht Potsdam erneut eine Niederlage erlitten. Danach
behalten weitere zwei Klagen gegen die Nutzung der Kyritz-Ruppiner
Heide als Luft-Boden-Schießplatz ihre aufschiebende Wirkung,
wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Potsdam mitteilte. Das Gericht
habe dem Anliegen der Betreiber einer Putenfarm und eines Hotels
Vorrang eingeräumt. Aus Lärmschutzgründen solle der
Übungsbetrieb nicht vor der rechtskräftigen Entscheidung
über ihre Klagen aufgenommen werden. Das Interesse der
Bundeswehr am sofortigen Übungsbeginn habe demgegenüber
zurückzustehen.
(ddp/jW)