-
10.05.2006
- → Feuilleton
Liebe und Psychiatrie
Weil sie der Modedesignerin Jil Sander seit Jahren postalisch und telefonisch Todesdrohungen zukommen ließ, zuletzt auch gegenüber einer Tageszeitung versicherte, das »Flittchen von Jil Sander schlachten« zu wollen, ist eine 33jährige Frau am Dienstag vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Zugleich ordnete das Gericht die psychiatrische Einweisung der geständigen Bochumerin an, die beim Prozeß erklärt hatte, in Sander verliebt zu sein. (AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Feuilleton
