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Früher wählen dank Sommerzeit

Wer in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt oder Hessen wählen gehen will, kann dies – gefühlt – schon eine Stunde früher tun. In der Nacht auf Sonntag werden die Uhren eine Stunde vorgestellt. Wenn um acht Uhr die Wahllokale öffnen, ist es also eigentlich erst sieben. Kleiner Trost für schreiende Kleinkindgeplagte: Wer – gefühlt – um sechs babybedingt nicht mehr schlafen darf, sieht auf dem Wecker, es ist ja schon sieben. Die Sommerzeit dauert bis zum letzten Oktoberwochenende. Erst dann wird die geklaute Stunde zurückgegeben. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2006, Seite 1, Inland

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