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Heros: Bund muß entschädigen

Berlin. Im Skandal um die insolvente Sicherheitsfirma Heros könnten Schadensersatzansprüche in bis zu dreistelliger Millionenhöhe gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden. Der Rechtszustand in Deutschland sei »eindeutig europarechtswidrig«, sagte der Wirtschaftsrechtler Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität der Nachrichtenagentur ddp. Dies könne gravierende Folgen haben.

Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betroffene laut Schwintowski Schadensersatz vom Staat verlangen, wenn sie Nachteile erleiden, weil der Staat eine EU-Richtlinie ganz oder teilweise nicht richtig umgesetzt hat. Dies gilt nach Schwintowskis Einschätzung in Deutschland für die für Unternehmen vorgeschriebene Offenlegung von Bilanzen. Schadensersatzklagen könnten laut Schwintowski greifen, »falls Heros-Kunden jetzt kommen und sagen: ›Wenn wir die Heros-Jahresabschlüsse gesehen hätten, dann hätten wir mit denen keine Geschäfte gemacht‹.«

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(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.03.2006, Seite 4, Inland

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