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Umwelthilfe: Beschwerde gegen Heizungsgesetz

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe hat für September eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte neue Heizungsgesetz angekündigt. Das Ziel der Klimaneutralität 2045 könne mit diesem Gesetz nicht erreicht werden, erklärte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Sonntag gegenüber dpa. Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. »Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer werden junge Menschen sein, die in ihrer Lebenszeit noch gravierendere Auswirkungen der Erderhitzung erleben als jetzt. Sie wohnen zur Miete und sind daher auch stark von den Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz betroffen.« Das neue Gesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.08.2026, Seite 4, Inland

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