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17.02.2006
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BGH-Urteil zu Mieterrechten
Karlsruhe. Vermieter können Renovierungskosten zur Energieeinsparung nur dann auf die Miete abwälzen, wenn sie den Mietern in einem Vergleich zwischen alt und neu den Energiespareffekt plausibel darlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe bekannt gewordenen Urteil. Im aktuellen Fall hatte ein Vermieter 30 Jahre alte Isolierglasfenster in Aluminiumrahmen gegen neue sogenannte Wärmeschutzfenster mit Kunststoffrahmen ausgetauscht. Die Mieterhöhung kann er laut BGH jedoch nicht durchsetzen, weil der Mieter den angeblichen Energiespareffekt nicht beurteilen konnte.
(AFP/jW)
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