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Karlsruhe prüft AfD-Fraktionsausschluss

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt über den im März 2026 erfolgten Ausschluss des AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus der Bundestagsfraktion. »Wir werden ‌heute erörtern, ob beziehungsweise welche Vorgaben das Grundgesetz für einen Fraktionsausschluss macht und ob diese Vorgaben im ‌Falle des Antragstellers (Schmidt) eingehalten wurden«, sagte Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold am Mittwoch. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Schmidt hatte den Vorwurf der Vetternwirtschaft in der AfD ins Rollen gebracht. In einem Interview mit Nius sprach er von einer »Beutegemeinschaft«, die untereinander Anstellungen von Familienangehörigen organisiere. Die Folge war ein Parteiausschlussverfahren in Sachsen-Anhalt und der Rauswurf aus der Fraktion. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2026, Seite 4, Inland

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