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Berliner Linke darf vors Verwaltungsgericht
Kassel. Die Linke Berlin darf mit einem Eilantrag gegen eine Äußerung des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat laut Mitteilung vom Montag einen gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufgehoben und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung dorthin zurück. Poseck hatte auf dem Instagram-Account seines Ministeriums Ende September verlautbaren lassen: »Das Clanproblem der Berliner Linken hat damit aus meiner Sicht eine neue Dimension erreicht.« Der Streit sei verwaltungsrechtlicher und nicht verfassungsrechtlicher Art, entschied der VGH. Im Kern gehe es nicht um die besonderen verfassungsrechtlichen Funktionen des Innenministers, sondern um dessen Fachaufgaben und seine Rolle als Dienstherr der hessischen Polizei. Die Öffentlichkeitsarbeit gehöre in diesem Fall zu diesen Aufgaben. (AFP/jW)
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