Zum Inhalt der Seite

Der Verlag Verso Books protestiert gegen ein Einreiseverbot für seinen Autor Andreas Malm nach Großbritannien

Foto: Anders Hansson/TT/IMAGO
Geograph und Klimaschutzaktivist Andreas Malm

Der Autor Tariq Ali protestierte als Vorsitzender des Verwaltungsrats des linken Verlags Verso Books (London/New York) am Freitag gegen eine Einreiseverweigerung für den schwedischen Geographen Andreas Malm nach Großbritannien, wo der Verso-Autor in London an der Historical-Materialism-Konferenz teilnehmen wollte:

Verso Books ist schockiert und bestürzt über die Entscheidung der Labour-Regierung, einem unserer führenden Autoren, Andreas Malm, die Einreise ins Vereinigte Königreich zu verweigern. In über 55 Jahren Verlagsgeschichte hat noch nie eine britische Regierung einem unserer Autoren das Recht auf Einreise in das Land entzogen. Malm ist eine weltweit führende Autorität auf dem Gebiet des Klimawandels und wird von seinen Fachkollegen als solche anerkannt. Andreas Malms Bücher wurden mit internationalen Preisen ausgezeichnet, haben unzählige Menschen dazu bewegt, sich für Umweltgerechtigkeit und die Rechte der Palästinenser einzusetzen, und dienten als Inspiration für einen großen Hollywood-Film. Er reist regelmäßig nach Großbritannien, um Vorträge an Universitäten wie Oxford, dem King’s College London und Cambridge zu halten. Die Behauptung, seine Anwesenheit »schade dem öffentlichen Wohl«, ist lächerlich. Es ist der empörende Akt politischer Zensur durch das Innenministerium, der dem öffentlichen Wohl schadet, wie viele Abgeordnete nur zu gut wissen.

Da keine Gründe für das Einreiseverbot genannt wurden, können wir nur vermuten, dass Andreas’ Positionen zu Palästina – die sich nicht von denen des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) und der UN-Kommissionen unterscheiden – der Grund dafür sind. (…) Keine vorherige Regierung – weder die Konservativen, noch Labour oder New Labour – hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und Gedankenfreiheit auf diese Weise angegriffen. Gelegentlich haben sie Bücher verboten, aber keine Autoren. (…)

Anzeige

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Palästina-Solidarität der Partei Die Linke rief am Freitag zur Mobilisierung gegen eine Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen in Berlin auf:

(…) Auf ihrer Mitgliederversammlung am 25. Oktober beschloss die BAG einen Dringlichkeitsantrag gegen eine Koalition, die nach ihrer Einschätzung zentrale Wahlversprechen der Linken in den Bereichen Palästinasolidarität, Antimilitarismus und Vergesellschaftung gefährdet. Die BAG fordert die Berliner Mitglieder und Landesparteitagsdelegierten auf, gegen eine Regierungsbeteiligung auf Kosten dieser politischen Grundsätze zu mobilisieren. Darüber hinaus ruft sie linke Mitglieder der Bundespartei, linke Strömungen und sozialistische Gruppen außerhalb der Partei zu einer gemeinsamen Kampagne auf.

Das Sondierungspapier mit SPD und Grünen sieht unter anderem einen Ausbau von Verfassungsschutz und Polizei, Einschränkungen bei der Umsetzung der Vergesellschaftung und eine Abschwächung des Mietendeckels vor. Aus Sicht der BAG steht dieser Kurs im Widerspruch zu zentralen Wahlversprechen der Berliner Linken.

Der Bundessprecherinnenrat der BAG Palästina-Solidarität erklärt: »Die BAG Palästina-Solidarität steht geschlossen hinter der Position von Vanessa Emde. Sie darf nicht zugunsten einer Regierungsbeteiligung aufgrund ihrer konsequenten Haltung zu den sozialistischen Grundprinzipien der internationalen Solidarität aus der Fraktion ausgeschlossen werden. (…) Wir werden nicht hinnehmen, dass palästinasolidarische Positionen zum Hindernis für eine Regierungsbeteiligung erklärt werden. (…) Stimmen der Menschen, die uns für eine konsequente linke Politik gewählt haben, dürfen nicht am Verhandlungstisch geopfert werden.«

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 31.10.2026, Seite 3, Abgeschrieben

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!