Zum Inhalt der Seite
Union Busting

Rauswurf vor Stillegung

Novum Hospitality kündigt Betriebsratsspitze und schließt Frankfurter Hotel. Gewerkschaft NGG zweifelt Vorgehen des Gesamtbetriebsrats an

Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Alle ausgesperrt: Hotel Crowne Plaza in Frankfurt-Niederrad (20.9.2026)

Lohnabhängige und der Montagmorgen haben eine besondere, selten eine glückliche Beziehung. Aber nur wenige werden schon einen Wochenauftakt erlebt haben wie die 50 Angestellten des Crowne-Plaza-Congress-Hotels in Frankfurt. Aus dem Nichts hieß es für sie am kühlen Frühherbstmorgen des 21. September 2026: Das Hotel wird geräumt! Die Ansage galt ebenso für die nicht minder überraschten Hotelgäste, die mit Bussen auf andere Frankfurter Hotels verteilt wurden. Der Brandschutz in dem 14geschossigen Hotel mit 395 Zimmern soll nicht mehr gewährleistet gewesen sein. Der Hotelbetrieb endete um 11 Uhr.

Kaum war wegen des Betretungsverbots rund um das Hotel frisch ausgerolltes Flatterband angebracht, stellte das Management die Angestellten auch schon frei. Dem Betriebsratsvorsitzenden und seiner Stellvertreterin allerdings hatte die Geschäftsführung bereits wenige Tage zuvor fristlose Kündigungen erteilt und Hausverbote ausgesprochen. Der Betriebsrat sei zuvor nicht über die bevorstehende Schließung des Betriebs informiert worden, sagte Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), am Mittwoch gegenüber jW. Das wäre ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

NGG und Betriebsrat stellten deshalb einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Die Stillegung sollte unterbleiben, bis ein Interessenausgleich abgeschlossen worden wäre. Doch schon am Mittwoch, dem 23. September 2026, wies das Arbeitsgericht den Antrag zurück. Denn das Unternehmen legte einen Sozialplan auf Basis eines Interessenausgleichs vor, der bereits mit dem Gesamtbetriebsrat (GBR) ausgehandelt worden war. Warum der örtliche Betriebsrat von diesen Vereinbarungen augenscheinlich nichts wusste, wirft Fragen auf. Der GBR habe, so Baumeister weiter, auch die Gewerkschaft nicht informiert.

Dass Novum Hospitality die Betriebsratsspitze unmittelbar vor der Schließung durch die fristlosen Kündigungen und Hausverbote faktisch aussperrte, könnte den Eindruck erwecken, das Unternehmen habe das Ziel verfolgt, die gesetzliche Mitbestimmung, und damit langwierige Verhandlungen sowie teure Einigungsstellen, zu unterlaufen. Mit Erfolg: Alle Angestellten sollen mittlerweile Abfindungen akzeptiert haben. Das teilte Christian Niemeier vom Deutschen Arbeitnehmerforum, hier als Berater involviert, auf jW-Anfrage mit. Handelt es sich um einen weiteren Fall, in dem finanzielle Angebote arbeitsrechtliche Konflikte befrieden sollen? Eine Nachfrage dieser Zeitung an Novum Hospitality blieb unbeantwortet.

Anzeige

Gewerkschafter Baumeister erklärte im jW-Gespräch, prüfen zu wollen, ob der GBR vom örtlichen Betriebsrat legitimiert war, einen Interessenausgleich abzuschließen. Der Gesamtbetriebsrat wird laut Niemeier von der Frankfurter Kanzlei Scheurich & Kollegen beraten. Dort nachgefragt, erhielt jW bis Redaktionsschluss keine Antwort.

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 21. September zufolge hatte Novum Hospitality die Schließung wochenlang vorbereitet. Der Firma sei es nicht gelungen, sich mit dem französischen Anlageunternehmen Praemia als Vermieter über die Beseitigung von Baumängeln zu einigen. Zusätzlich zur defekten Sprinkleranlage soll es im Hotel unter anderem Probleme mit Wasserschäden, der Betriebssicherheit der Aufzüge, einem nicht funktionstüchtigen Pool und der Lüftung gegeben haben. Praemia betont gegenüber der Branchenwebsite hotelvor9.de, dass die Schließung ihrer Kenntnis nach eine Entscheidung des Betreibers gewesen sei und nicht durch eine zuständige Behörde angeordnet wurde.

Auffällig ist bei Novum Hospitality die Häufung von Aufhebungsverträgen, die mit nahezu gesamten Belegschaften geschlossen werden. Im Juli dieses Jahres schloss die Hotelgruppe in Rüsselsheim das Garner Hotel wegen baulicher Mängel bei der Trinkwasserinstallation und kündigte den Pachtvertrag außerordentlich. Das Gesundheitsamt soll zuvor ein Duschverbot wegen Legionellenbefalls ausgesprochen haben. Mit den rund 15 Angestellten sollen Aufhebungsvereinbarungen geschlossen worden sein. Entgegen früheren Verlautbarungen soll Novum laut hotelvor9.de nun doch prüfen, wie die Immobilie wieder als Hotelstandort genutzt werden könnte.

Nur einen Monat zuvor soll sich Novum Hospitality im Juni 2026 mit Dutzenden Mitarbeitern des Garner Hotels in Mainz nach plötzlichen Kündigungen auf Abfindungen geeinigt haben. Der NGG zufolge war eine Betriebsratsgründung angedacht. Der Betrieb soll mit Leiharbeitern weitergelaufen sein. Baumeister erklärt dazu, dass Novum Hospitality seiner Beobachtung nach auch in anderen Häusern die Belegschaft verstärkt an Subunternehmen auslagert.

Novum Hospitality betreibt nach eigener Darstellung 150 Hotels an 60 Standorten. In Hamburg setzt das Unternehmen mittlerweile weniger auf Touristen und Messegäste als auf Geflüchtete. Zehn Hotels mit Unterbringungsmöglichkeiten für 1.427 Personen soll sie laut Hamburger Abendblatt vom 23. September an die Sozialbehörde vermietet haben. Nach Abendblatt-Recherche fließen pro Person und Tag inklusive Verpflegung durchschnittlich 82 Euro. Bei Vollauslastung wäre ein Jahresumsatz von 40 Millionen Euro erzielbar. Bei zugleich mutmaßlich geringeren Personal- und Reinigungskosten. Und vielleicht auch mit weniger Betriebsräten.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 01.10.2026, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!