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EU Inc.

Rechtsform gegen Mitbestimmung

»EU Inc.«: Parlament uneins, Kritik vom DGB

EU
Foto: Omar Havana/AP/dpa

Die Kritik fiel deutlich aus, als die EU-Kommission im März ihren Vorschlag für die Schaffung einer neuen Unternehmensrechtsform präsentierte – die »EU Inc.« Mit digitalen Gründungen binnen 48 Stunden für maximal 100 Euro und anderen Vorzügen ausgestattet, soll das Modell als »28. Regime« die nationalen Rechtsformen ergänzen und ganz auf die Bedürfnisse von Start- und Scale-ups zugeschnitten werden. Mitbestimmungsrechte und staatliche Kontrollmechanismen könnten unter die Räder geraten, monierten viele Gewerkschafter. Denn laut Kommissionsvorschlag müssten EU Inc.s nur die Mitbestimmungsregeln ihres Hauptsitzlandes berücksichtigen – egal, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.

»So soll es einem Unternehmen ermöglicht werden, sich bewusst dafür zu entscheiden, sich in Mitgliedstaat A mit schwacher oder keiner Unternehmensmitbestimmung zu registrieren, obwohl es tatsächlich in Mitgliedstaat B operiert«, hatte der DGB kritisiert. Nun hat die irische Ratspräsidentschaft einen neuen Text vorgelegt, der den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen soll. Schließlich soll der Rechtsakt noch bis Jahresende zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat ausverhandelt werden. In Brüssel verspricht man sich davon neuen Schwung für die lahmende Wirtschaft.

Die Zugeständnisse zur Stärkung des Arbeitsschutzes sind jedoch überschaubar: Maßgeblich wären weiterhin die Regeln des Hauptsitzlandes. Zusätzlich sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Beschäftigtenschwellen zu melden, die nicht über zwei Geschäftsjahre hinweg überschritten werden dürfen. Sonst müsste eine neue Gesellschaft gegründet werden. »Das reicht nicht aus«, kritisierte Katrin Vitols, Referatsleiterin Mitbestimmung beim DGB-Bundesvorstand, am Dienstag gegenüber jW. Die bloße Ausgliederung in Tochtergesellschaften garantiere keine Mitbestimmung. »Die Gewerkschaften fordern klare und verbindliche Schutzregeln – statt neuer Möglichkeiten für Mitbestimmungsflucht und eines Wettbewerbs um die niedrigsten Schutzstandards.«

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Bewegung gibt es durch den irischen Vorschlag auch in einem anderen strittigen Bereich: der Besteuerung von »Mitarbeiteroptionen«. In der Techbranche ist es üblich, üppige Beteiligungsprogramme aufzulegen und so die »Topperformer« im Haus selbst zu Kapitalisten zu machen. Das stärkt Unternehmensidentifikation und Selbstausbeutungsbereitschaft, während das Interesse an profitschädigender Betriebsratsaktivität schwindet. Mit »EU ESO« will die Kommission für die neuen Inc.s einen einheitlichen Rechtsrahmen für solche Beteiligungen schaffen, der großzügige Steuervergünstigungen vorsieht.

Während die Kommission das Modell allen EU Inc.s ermöglichen wollte, hatte der Rat für eine Begrenzung auf Unternehmen mit bis zu 450 Millionen Euro Jahresumsatz und 1.000 Beschäftigten plädiert. Der Kompromiss sieht nun vor, das Modell selbst nicht zu begrenzen, aber die Steuervorteile nur bis zu der besagten Schwelle vorzusehen. Ob dieser Ansatz rechtssicher wäre, ist eine andere Frage: Die neue Rechtsform soll auf Artikel 114 des EU-Vertrags aufbauen, der den Binnenmarkt regelt. Fiskalische Vorschriften wie Steuerstundungsmodelle sind hier grundsätzlich ausgenommen.

Die abschließenden Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament sollen im Oktober beginnen. Zunächst müssen sich die Abgeordneten jedoch auf eine gemeinsame Position verständigen. Mehr als 1.400 Änderungsvorschläge wurden Anfang September im federführenden Rechtsausschuss andiskutiert. Eine Stellungnahme soll Anfang Oktober beschlossen werden. Die Positionierungen der mitberatenden Ausschüsse – Wirtschaft und Beschäftigung – liegen bereits vor: Während der Wirtschaftsausschuss vor allem einen guten Kapitalmarktzugang der EU Inc.s einfordert, zielt der Beschäftigungsausschuss auf den Erhalt von Arbeiterrechten ab.

Gefordert wird in der Stellungnahme vom 10. September etwa ein Verbot von »Regime Shopping«, also eine rechtliche Klarstellung, dass für alle Beschäftigten zwingend das Arbeitsrecht und die Kollektivverträge des Landes gelten, in dem sie tatsächlich physisch ihre Arbeit verrichten. »Mit unseren Änderungsanträgen haben wir dafür sorgen können, dass die Stellungnahme zentrale Haltelinien zum Arbeitnehmerschutz definiert«, sagte die EU-Abgeordnete Özlem Alev Demirel (Die Linke). »Das ist ein großer Zwischensieg und trotzdem muss die EU Inc. weiterhin grundsätzlich in Frage gestellt werden.« Die erste Lesung im Plenum wird für den 19. Oktober angepeilt.

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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