-
1 Leserbrief
- → Thema
Unerwünschte Solidarität
Vor 130 Jahren initiierten evangelische Pastoren in Deutschland eine Kampagne zugunsten der im Osmanischen Reich verfolgten Armenier und waren daraufhin mit staatlicher Repression konfrontiert
Spätestens seit Beginn des 19. Jahrhunderts war das Osmanische Reich im Niedergang begriffen, der durch seine europäischen Rivalen befördert wurde. Russland drängte die Osmanen in den späten 1870er Jahren auf dem Balkan sowie im Kaukasus zurück und bald darauf errang England die Kontrolle über Ägypten und Zypern. Zudem geriet das Osmanische Reich in finanzielle Abhängigkeit von den europäischen Mächten. Außerdem mischten diese sich in seine Minderheitenpolitik ein, indem sie sich vertraglich dem Schutz der christlichen Armenier verpflichteten. Dies allerdings schien dem Osmanischen Reich eher eine Drohung, angesichts der Rolle christlicher Gruppen auf dem Balkan, die unter dem Schutz Russlands nicht nur ihre Loslösung von Konstantinopel erwirkten, sondern auch die dortigen Muslime brutal verfolgten und massenhaft vertrieben. Nachdem in den späten 1880er Jahren sich unter den osmanischen Armeniern nationalistische Organisationen formiert hatten, projizierte die Regierung des Sultans die Rolle ihrer ehemaligen Balkanvölker auf die der Armenier, die zuvor als besonders treue Klientel gegolten hatten. In Reaktion auf die neue Situation intensivierte der Sultan die Politik der muslimischen Vorherrschaft, während die armenischen Christen als subversive Bevölkerungsgruppe behandelt wurden. Nachdem armenische Nationalisten, die eigentlich nur in einem geringen Teil der armenischen Bevölkerung verankert waren, militante Aktivitäten entwickelt hatten, antworteten die besonders regierungstreuen Teile der sozialen Basis mit roher Gewalt. Auf diese Weise kam es vor allem im Osten Anatoliens zwischen 1894 und 1896 zu einer Welle von Pogromen gegen die armenische Bevölkerung, wobei zwischen 33.000 und 75.000 Armenier ermordet wurden (vgl. junge Welt vom 29.9.2025). Da hauptsächlich Männer getötet wurden und die Massengewalt häufig von Plünderungen begleitet wurde, waren Tausende armenische Familien auch in den Folgejahren extremer Mittellosigkeit ausgesetzt.
Vermutlich würde die zeitgenössische sowie die heutige Welt nur wenig Kenntnis darüber haben, hätten nicht die seinerzeit in Anatolien wirkenden christlichen Missionare und ausländische Diplomaten diese Ereignisse dokumentiert und die Informationen darüber verbreitet. Während diese Berichte in England, Frankreich und den USA, die eine eher antiosmanische Außenpolitik verfolgten, auf offene Ohren stießen und breite publizistische Verbreitung fanden, galt das nicht für das Deutsche Reich, das gute Beziehungen zur Hohen Pforte pflegte und darauf bedacht war, diese nicht durch eine negative Berichterstattung zu gefährden. So blieben die aufrüttelnden und schockierenden Berichte über die antiarmenische Gewalt in der ersten Jahreshälfte 1896 fast ausschließlich einigen wenigen Persönlichkeiten bekannt, die dem international vernetzten protestantischen Milieu angehörten. Dies änderte sich, nachdem der Pastor Johannes Lepsius gebeten wurde, ins Osmanische Reich zu reisen, um die bisher erhaltenen Nachrichten zu verifizieren und verlässliche Informationen zu besorgen. Nach seinem etwa zweimonatigen Aufenthalt in Anatolien brachte Lepsius ausreichend Quellenmaterial mit, das keinen Zweifel mehr über das Ausmaß der Pogrome offenließ und die existentielle Not der Armenier dokumentierte. Durch die nun verifizierte Faktenlage angetrieben formierte sich Anfang Juli ein kleiner Kreis evangelischer Pastoren zum »Hilfsbund für Armenien«, der die Linderung der armenischen Not anstrebte. Dafür war es allerdings zuerst notwendig, ein potentielles Zielpublikum aufzuklären, damit im Anschluss Spendengelder für die Armenier gesammelt werden konnten.
Zwei Monate nach seiner Rückkehr aus Anatolien verfasste Lepsius eine zehnteilige Artikelserie in der Zeitung Der Reichsbote, die erstmals eine breitere Leserschaft über die antiarmenischen Pogrome informierte. Daraufhin entschieden sich die Initiatoren des Hilfskomitees, die Artikelserie in erweiterter Form als Buch herauszugeben. Das Vorhaben mündete in dem seinerzeit bekannten, rund 220seitigen Werk »Armenien und Europa«.¹ Die Publikationen von Lepsius erschienen zeitgleich mit dem Angriff armenischer Nationalisten auf die Ottoman Bank in Konstantinopel Ende August 1896, der ein Blutbad an der armenischen Bevölkerung der Hauptstadt zur Folge hatte und große Aufmerksamkeit in der deutschen Presse erfuhr. Eben zu diesem Zeitpunkt traf sich der Hilfsbund und beschloss, »durch Broschüren, Flugblätter, Vorträge und durch eine lebhafte Agitation in Zeitungen und Zeitschriften (dafür zu) sorgen, daß die durch die deutsche Presse (…) bisher verschwiegene oder verschleierte Thatsache der armenischen Christenverfolgung (…) in ganz Deutschland bekannt gemacht werde«. Rückblickend lässt sich sagen, dass dies der Startschuss einer reichsweiten proarmenischen Protestbewegung war, die über mehrere Monate anhielt und Zigtausende Menschen in Deutschland auf verschiedene Weise mobilisierte.
»Die Wahrheit über Armenien«
Ab Anfang September wurden in vielen großen Städten Versammlungen vor zahlreichem Publikum abgehalten. In Solingen fand eine Kundgebung statt, die 1.000 Teilnehmer zählte und bei der eine an den Kaiser gerichtete Resolution formuliert wurde. In Essen verfolgten über 3.000, in Köln 2.000 und in Düsseldorf 1.500 Protestanten und Katholiken Reden über die brutale Verfolgung der Armenier. In Hamburg mobilisierten die proarmenischen Pastoren 2.500 Menschen zu ihren Vorträgen und in Barmen (heute Wuppertal) fanden innerhalb von drei Wochen zwei Veranstaltungen statt, wobei für die zweite 7.000 Zuhörer mobilisiert wurden. Und in Berlin wurden innerhalb von nur zwei Wochen vier Veranstaltungen mit insgesamt über 4.500 Zuhörenden durchgeführt – zwei davon in der prominenten, unweit der Regierungsinstitutionen gelegenen Tonhalle, eine in einem am Kreuzberger Moritzplatz gelegenen Lokal, und eine vierte führten die um Gustav Landauer organisierten Anarchisten durch. In den folgenden Wochen und Monaten setzte sich diese Veranstaltungsserie in größeren und kleineren Städten fort, so dass man sagen kann, dass bis Ende Dezember in nahezu allen Reichsprovinzen proarmenische Aktionen durchgeführt worden sind.
In ihren Reden klärten die Agitatoren über die Massaker an den Armeniern auf. Sie wollten jedoch nicht nur informieren, sondern auch schockieren und die Zuhörenden entrüsten. Oft strotzten die Vorträge vor Darstellungen von Grausamkeit, Rohheit und Brutalität seitens der Täter – wobei die Beschreibungen zweifellos auch auf antimuslimischen Stereotypen beruhten. Ein Mittel dabei war die eindringliche Veranschaulichung der Mordtaten, wodurch dem Publikum die Dringlichkeit vor Augen geführt werden sollte, dem armenischen Volk umstandslos Hilfe zu gewähren. Angesichts der immensen Opferzahlen betonten die Redner stets, dass man Augenzeuge einer Christenverfolgung sei.
Die staatstreue Presse diffamierte quasi ad hoc die außenpolitisch als inopportun geltende proarmenische Agitation, indem sie diese unter anderem als »bodenlos leichtgläubig« bezeichnete. Sie kolportierte die Sichtweise der osmanischen Regierung, indem sie beispielsweise schrieb, »nirgends, wo es auch sein möge, ist irgend einem Christen auch nur ein Haar gekrümmt worden. Syrier, Assyrer, katholische Armenier und die Christen aller anderen Secten haben weder jetzt noch früher irgendwelchen Grund zu klagen gehabt«. Die proarmenischen Redner mussten auch gegen das weit verbreitete Vorurteil, die Armenier seien moralisch verkommen, vorgehen, da sie in der Presse als geldgierig, verschlagen und prinzipienlos charakterisiert wurden. Ferner traten die Pastoren vehement der Schuldzuweisung an die Armenier entgegen, sie seien aufgrund vermeintlicher »revolutionärer« Tätigkeit selbst schuld an ihrem Los. Der perpetuierte Vorwurf der Rebellion gegen den Sultan wurde auf den Umstand zurückgeführt, dass man die Sympathie der deutschen Bevölkerung mit den Armeniern unterminieren und die Teilnahmslosigkeit der deutschen Regierung legitimieren wollte, als »eine Schutzhütte, in der sie unterkriechen kann«. Angesichts des Gegenwinds seitens der offiziösen Presse explizierten die proarmenischen Akteure immerfort, politische Rücksichten dürften in der Haltung zu den Verbrechen keine Rolle spielen. Deutsche Christen sollten nicht »Schleppenträger deutscher Politik« sein, und die Perspektive auf die grausamen Ereignisse in Anatolien müsste aus einem humanistischen Blickwinkel erfolgen, der eine gleichgültige Haltung verböte. Daneben wurden die christlichen Motive des Mitgefühls und der praktizierten Barmherzigkeit hervorgehoben.
Von Behörden bedrängt
Sobald die Kampagne angelaufen war, gerieten die proarmenischen Akteure ins Visier der Behörden des Kaiserreichs. Eine Polizeiakte im Geheimen Staatsarchiv dokumentiert auf ca. 170 Seiten die amtliche Überwachung ihrer Aktivitäten und der gegen ihre Bewegung durchgeführten Maßnahmen.² Bereits im Juni intervenierten nach einem Auftritt des Armeniers Amirchanyants in Berlin die Behörden, nachdem sie durch die osmanische Botschaft dazu aufgefordert worden waren, solcherlei »feindselige Aufruhr und Propaganda« nicht zu tolerieren, sich von der bisherigen wohlgesonnenen Haltung gegenüber der osmanischen Regierung nicht zu entfernen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein Polizist überbrachte dem Armenier die Warnung, seinen Ton zukünftig zu mäßigen, woraufhin sich dieser kurz darauf entschied, Deutschland zu verlassen.
Als die proarmenische Kampagne im September anlief, informierte der rheinländische Regierungspräsident Rheinbaben den preußischen Innenminister Recke über die geplanten Aktivitäten des Armeniers Thoumayan in Düsseldorf sowie Barmen und erfragte Anweisungen. Selbständig hatte jener bereits wegen einer in Solingen geplanten Veranstaltung Hausbesuche bei dortigen Pastoren angewiesen, um herauszufinden, was die Gemeinde vorhabe; die Mitglieder entrüsteten sich im nachhinein wegen »Unterdrückung der Bewegung und Polizeigewalt«. Der Innenminister konsultierte den Reichskanzler, woraufhin der Befehl ausgegeben wurde, »die zu Gunsten der armenischen Bewegung stattfindenden Veranstaltungen sorgfältig zu überwachen und mir beachtenswerte Vorkommnisse unverzüglich zu berichten. Dabei würde namentlich anzugeben sein, in welcher Weise der armenische Priester sich beteiligt hat«. Rasch wurde jedoch auch angewiesen, »in geeigneter Weise auf ihn (Thoumayan, B. A.) einzuwirken, damit Ausschreitungen, welche namentlich mit Rücksicht auf unsere internationalen Beziehungen zu Bedenken Anlaß geben könnten, vermieden werden«. Thoumayan wurde sodann von den Exekutivbeamten aufgesucht und sein Auftritt auf der geplanten Veranstaltung am Berliner Moritzplatz wurde untersagt. Als sich im Zuge der Vorbereitung dieser Veranstaltung die Organisatoren in einem Café berieten und beschlossen, Thoumayans geplante Rede als Flugblatt zu verteilen, hörte am Nachbartisch ein mit dem Auftrag »genauster Observation« versehener Beamter mit. Lepsius wurde als Verantwortlicher aufs Polizeipräsidium geladen, damit derlei Manöver unterlassen würden. Die Organisatoren hielten sich jedoch nicht an die Auflage, und als sie tags darauf wieder auf das Präsidium bestellt wurden, redeten sie sich mit rhetorischen Winkelzügen heraus. Jedoch war Thoumayans Spielraum für Aktionen erschöpft, und er sah sich genötigt, aus Deutschland auszureisen.
Wegen der Causa Thoumayan ersuchte der preußische Innenminister das Auswärtige Amt, auch gegen andere armenische »Agitatoren« vorgehen zu können. Im Rheinland hielt sich der Armenier Hagop Schahveled auf, und bereits vor der Düsseldorfer Veranstaltung versuchte der Oberbürgermeister auf diesen im Sinne der erwähnten Anweisung »einzuwirken«. Schahveled ließ sich zunächst nicht sonderlich beeindrucken und trat kurz darauf noch in Moers und Wesel auf. Schließlich gelang es jedoch den Polizisten, den Armenier unter Androhung von Sanktionen von weiteren Auftritten abzubringen – auch er verließ daraufhin Deutschland.
Die Überwachung durch Repressionsorgane und ihre Obstruktion richteten sich jedoch nicht nur gegen die Armenier. Als im westfälischen Rheydt beispielsweise ein Redner auf einer Veranstaltung über die »armenischen Greuel« gerade einmal eine Viertelstunde gesprochen hatte, intervenierte ein Polizeibeamter mit der Aufforderung an die Anwesenden, umgehend den Saal zu verlassen. Anfang Oktober 1896 wurde eine geplante Veranstaltung in Dresden im Vorfeld untersagt, und als einen Tag darauf Lepsius in Leipzig über die Verfolgung der Armenier sprechen sollte, wurde ihm dies ebenso verboten wie das Sammeln von Spenden. Nach einer Veranstaltung in Hückeswagen, wo der Pastor Suderow eine nach dem Geschmack der deutschen Behörden allzu agitatorische Rede gehalten hatte, griff der Rheinische Regierungspräsident ein, indem er den zuständigen Landrat beauftragte, auf Suderow »einzuwirken«. Als im Dezember Lepsius und andere Pastoren in München eine Veranstaltung vorbereiteten, wurden diesem Vorhaben bereits im Vorfeld Steine in den Weg gelegt. Staatsnahe Zeitungen verleumdeten die proarmenische Bewegung, den Hauptredner sowie die Armenier im allgemeinen. Die Polizei hingegen akzeptierte die Anmeldung der Veranstaltung nicht, weil sie diese als politisch einstufte, und unterband dadurch die Mobilisierung durch Plakate und Inserate; sollte sie als nichtpolitisch angemeldet werden, müsste man sich – unter Androhung ihrer Auflösung – jeder politischen Äußerung enthalten. Schließlich wurde auch hier das Sammeln von Spenden untersagt.
Unerwünschte Kollekte
Mit den von der proarmenischen Bewegung gesammelten Spenden sollte die allernotwendigste Hilfe in den armenischen Gebieten geleistet werden. Um die armenischen Opfer der Massaker »durch den Winter zu bringen«, waren laut dem Hilfsbund mindestens eine halbe Million Mark notwendig. (Die Sammlung der Gelder wurde in zahlreichen europäischen Ländern sowie den USA im großen Stil betrieben. Insbesondere die im Osmanischen Reich stationierten US-amerikanischen Missionare arbeiteten systematisch daran, die notwendigen Summen aufzubringen und sie an den entsprechenden Stellen einzusetzen.) Viele christliche Gemeinden folgten den Spendenaufrufen, so auch eine aus Godesberg. Pflichtgetreu formulierte sie im Vorfeld ein Gesuch an den zuständigen Oberpräsidenten in Koblenz. Dieser leitete es seinerseits an den preußischen Innenminister weiter, der wiederum das Ministerium für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten kontaktierte und es um Maßgaben ersuchte. Die von dem Ministerium erstellten Richtlinien stuften das Kollektieren für die notleidenden Armenier im allgemeinen als unbedenklich ein, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass dies »ohne politische Agitation« geschehe. Mit politischem Spürsinn wurde argumentiert: »Die Verweigerung der Collekte würde überdies leicht in weiten Kreisen der Evangelischen Kirche, welcher die Linderung der Noth am Herzen liegt, Mißstimmung hervorrufen und dadurch die unerwünschte politische Agitation eher fördern.« Der Innenminister billigte diese Maßgabe zwar, ihre Umsetzung überließ er jedoch der Einschätzung der jeweiligen Regierungsverantwortlichen. Im Zuge einer Veranstaltung im November in Magdeburg zum Beispiel wurde das Kollektieren untersagt. Und auch in Schlesien wurde dem dortigen Zweig des Hilfsbundes ein Gesuch zur Spendensammlung negativ beschieden. Zwar war dieses beim Oberpräsidenten in Breslau zuvor ordnungsgemäß eingereicht und anschließend an den Innenminister weitergeleitet worden. Der Beamte störte sich jedoch an zu scharf gewählten Formulierungen sowie an technischen Details; sollte der Aufruf nicht modifiziert werden, würde er das erlassene Verbot gutheißen. Zuvor schon hatte der dortige Oberpräsident zu Sanktionen gegriffen, als Laien im Verbund mit Geistlichen im schlesischen Freystadt einen Spendenaufruf formuliert hatten. Dieser durfte nicht verbreitet werden – mit der Begründung, eine »solche Genehmigung könnte eine unerwünschte politische Deutung finden«.
Kontroverse Debatten
Die antiarmenischen Pogrome wurden im Herbst 1896 auch auf unterschiedlichen Tagungen evangelischer Institutionen debattiert. Allein in diesem Zeitraum fanden vier Provinzialsynoden statt sowie der Pfarrervereinstag in Braunschweig, die Tagung des Gustav-Adolf-Vereins in Dessau und die Generalversammlung des Evangelischen Bundes in Darmstadt. Auf diesen Tagungen zielten die proarmenischen Pastoren auf dreierlei: Zum einen wollten sie einen durch die Vorstände angeordneten Beschluss erwirken, um die jeweiligen Gemeinden über die armenische Not unterrichten zu dürfen; zum anderen sollte eine großangelegte Spendenkampagne beschlossen werden, um eben diese Not lindern zu können. Nicht zuletzt ging es auch darum, den deutschen Kaiser als Schutzpatron der Christen dazu aufzufordern, seinen Einfluss auf den Sultan auszuüben, um der Verfolgung der Armenier ein Ende zu setzen. Bis auf die rheinische und westfälische Provinzialsynode verliefen die diesbezüglichen Debatten stets kontrovers und die eingereichten Forderungen wurden meist stark abgeschwächt. Der ultimative Konsens bestand lediglich darin, Mitleid mit den verfolgten Armeniern zu bekunden und für sie zum Gebet aufzurufen. Gegen eine offensive Propagierung von Hilfsleistungen für die Armenier wurde immer wieder vorgebracht, diese stellten nicht nur eine Einmischung in die Politik dar, sondern würden zusätzlich vermeintliche Bemühungen der deutschen Regierung zugunsten der armenischen Christen unterlaufen. Bei genauerem Studium der Sitzungsprotokolle und anderer Quellen fällt auf, dass sich in der Ablehnung der Anträge insbesondere Vereinsmitglieder engagierten, die gleichzeitig Regierungsfunktionen innehatten. So trug in Dessau der Geheime Regierungsrat Krech die seinerzeit als Totschlagargument geltende Einschätzung in die Debatte, der Antrag sei »nicht nur politisch, sondern von eminent politischer Bedeutung«.
Auf der Brandenburgischen Provinzialsynode intervenierte der Wirkliche Geheimrat Humbert, nachdem er im Vorfeld der Tagung den Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amtes konsultiert hatte. Doch seine Argumentation klang wie aus einem Leierkasten: Zwar sei »ein menschliches und allgemeinchristliches Mitgefühl« gegenüber den Armeniern berechtigt, allerdings warnte er, dass im Falle eines positiven Bescheids des Antrags »Worte an die Gemeinden gerichtet werden, welche eine weitergehende Aufregung in alle Kreise unseres evangelischen Volkes hineintragen und einer weiten Agitation Tür und Tor öffnen würden«. Nach der Tagung konnte er an das Auswärtige Amt vermelden, dass mit der Ablehnung der Kollekte »die agitatorische Spitze beseitigt« war.
Staatskritisch und systemkonform
Angesichts des Einsatzes der proarmenischen Pastoren, möglichst viele Menschen über das grausame Massenverbrechen an den Armeniern zu informieren und sie zu einer solidarischen Haltung mit den Opfern zu bewegen, gebührt ihnen Anerkennung und Wertschätzung. Allerdings wird aus emanzipatorischer Perspektive ein kritisches Defizit deutlich: nämlich ihre Prämisse, Europa – und allen voran Deutschland – stünde aufgrund seiner vermeintlichen zivilisatorischen Entwicklung für das Gute und würde daher schlussendlich doch stets nach gerechten und humanen Prinzipien handeln. Und auch wenn es auf Abwege geriete, so könnte das leicht korrigiert werden, indem die Staatsführung an die postulierten Prinzipien erinnert würde. Diese naive Annahme wurde nicht ansatzweise hinterfragt, so sehr auch die tatsächliche Politik dem widersprach.
Das erwies sich insbesondere knapp 20 Jahre später während des Genozids an den Armeniern als besonders verhängnisvoll. Denn einerseits hat sich ein Großteil der proarmenischen Fürsprecher der vom Staat verordneten Pflicht zum Schweigen gefügt. Andererseits konnten sich diejenigen, die im Rahmen des Möglichen zumindest Berichte über die Ausrottung der Armenier sammelten und zu intervenieren versuchten, nicht vorstellen, dass die eigene Regierung die schützende Hand über die osmanische Vernichtungspolitik legte. Als im Herbst 1915 beispielsweise 50 namhafte Persönlichkeiten eine Petition, die den Schutz der Armenier verlangte, an den Kaiser gerichtet hatten, ließen sich viele von ihnen mit folgender Stellungnahme ruhigstellen: »Die Kaiserliche Regierung wird wie bisher, so auch in Zukunft es stets als eine ihrer vornehmsten Pflichten ansehen, ihren Einfluss dahin geltend zu machen, daß christliche Völker nicht ihres Glaubens wegen verfolgt werden. Die deutschen Christen können darauf vertrauen, daß ich alles, was in meiner Macht steht, tun werde, um den mir von Ihnen vorgetragenen Sorgen und Wünschen Rechnung zu tragen.« Während realiter die Vorgabe umgesetzt wurde, »die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darob Armenier zugrunde gehen oder nicht«, gaben sich die Initiatoren einer genehmeren Wahrheit hin: »Wenn unser Reichskanzler solch wichtige Erklärung abgibt, dann wissen wir, daß das nicht eine leere Phrase ist, sondern daß er mit seiner ganzen Person dahinter steht.«
Anmerkungen
1 Der ausführliche Titel lautete: »Armenien und Europa. Eine Anklageschrift wider die Großmächte und ein Aufruf an das christliche Deutschland«. Innerhalb eines halben Jahres erschienen drei Auflagen sowie Übersetzungen ins Französische und Englische. Hacik R. Gazer, Roy Knocke und Bartholomäus Kühn gaben 2026 eine kommentierte und mit Essays versehene Edition des Bandes im Brill-Verlag heraus.
2 »Acta betr. Agitationen, Versammlungen zu Gunsten der armenischen Bewegung«, in: Geheimes Staatsarchiv, I.HA, Rep. 77 (Ministerium des Innern), Tit. 343A, Nr. 177
→ Bartek Arasimowicz schrieb an dieser Stelle zuletzt am 29. September 2025 über die antiarmenischen Pogrome im Osmanischen Reich: »Entfesselte Gewalt«.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,5
-
Volker Wirth 18. Sept. 2026 um 16:46 UhrDie Bildunterschrift, liebe Freunde, ist ein Hohn auf das tatsächlich schlimme Schicksal der armenischen Bevölkerung Ost-Anatoliens 1915, die ohne Nahrungsmittelvorräte, ohne Wasser und ohne Zelte und dergleichen in die Arabische Wüste bei Deir-ez-Zor, an die spätere Grenze Irak/Syrien getrieben wurde. Das war keine Flucht, sondern eine Vertreibung, ein Genozid! ("Wer fragt noch nach dem Schicksal der Armenier?" fragte rhetorisch etwas später Hitler in Bezug auf seine Ausrottungspläne für die Juden Europas...)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
