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Charité setzt sich gegen Verdi durch

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat dem Charité-Klinikum bei seiner Klage gegen die Gewerkschaft Verdi recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde ein Notdienstplan entsprechend dem Antrag der Charité für die Dauer des am Mittwoch begonnenen dreitägigen Warnstreiks der Pflegekräfte festgelegt. Das Klinikum hatte gegen Verdi geklagt, da aus seiner Sicht der von der Gewerkschaft vorgeschlagene Personalplan für die Streiktage ungenügend sei, während Verdi argumentierte, das von der Charité geforderte Niveau würde selbst im Alltag nicht erreicht. Die Gewerkschaft sprach ob des Urteils von einer »skandalösen Einschränkung des Streikrechts«. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.09.2026, Seite 4, Inland

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