Zum Inhalt der Seite
Videoreportage

Aufrüstung im Drohnenzentrum

Innenminister eröffnet Drohnenzentrum in Cochstedt bei Magdeburg

Von Benjamin Kirchhoff

Eine Granate klebt mit Panzertape an einer chinesischen Renndrohne. Dieser fliegende Sprengsatz, den Alexander Dobrindt hier in den Händen hält, ist nicht die gesuchte Angriffswaffe vom Leipziger Flughafen, sondern nur eine Attrappe – Marke Eigenbau – am Stand des BKA bei der Eröffnung des Drohnenzentrums in Cochstedt.

Am 18. August eröffnete der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das »Technologiezentrum Drohnensicherheit« am Flughafen Magdeburg-Cochstedt. Symbolträchtig ist diese PR-Aktion vor dem Hintergrund des Drohnenvorfalls am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August. Dobrindt konnte bisher keine Beweise für eine russische Beteiligung an dem mutmaßlichen Anschlag auf ein ukrainisches Frachtflugzeug in Leipzig vorlegen. Doch für den Ermittler Wolfram Mattar, Ansprechpartner am BKA-Stand, sei der Ukraine-Krieg mit diesem Vorfall jetzt in Deutschland angekommen. Die Bundesregierung rüstet ihre Drohnenarmee auf. Dafür nutzt sie das Drohnenzentrum in Cochstedt. Private Rüstungsunternehmen erhalten hier die Möglichkeit, ihre Drohnen zu testen, ebenso die Bundeswehr und die Polizei. Dobrindt spricht in seiner Eröffnungsrede zwar nur von einer Verteidigungsforschung gegen Drohnenangriffe. Bei den unterstützenden Partnernationen – Israel und Ukraine – sind die Drohnen aber längst als Angriffswaffen anerkannt.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen am 25.08.2026, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!