Ein Angriff auf die brüderlichen Beziehungen zwischen Kolumbien und Kuba
Das Außenministerium der Republik Kuba reagierte in einer Erklärung von Mittwoch auf die Ankündigung des neuen Präsidenten Kolumbiens, die Beziehungen zu Kuba abzubrechen:
Das Außenministerium Kubas weist die Äußerungen des gewählten Präsidenten Kolumbiens, Abelardo de la Espriella Otero, vom 26. Juli zurück, in denen dieser ankündigte, die kolumbianische Botschaft in Havanna zu schließen und keinerlei Beziehungen zu unserem Land zu unterhalten. Diese Äußerungen stehen im Widerspruch zu den historischen Beziehungen der Freundschaft und Brüderlichkeit zwischen Kuba und Kolumbien.
Sollte diese Entscheidung, die nicht im geringsten gerechtfertigt ist und auch nicht den nationalen Interessen Kolumbiens entspricht, umgesetzt werden, würde dies die klare Unterordnung der künftigen kolumbianischen Regierung unter die Politik der Spaltung und Konfrontation zwischen unseren Nationen offenbaren, die seit jeher von den Vereinigten Staaten vorangetrieben wird, sowie ihre Verbindungen zu den verabscheuungswürdigsten und vulgärsten Strömungen der antikubanischen Politik in diesem Land. (…)
Mit Kolumbien bestehen reibungslose bilaterale Beziehungen, die bedeutende Fortschritte im wirtschaftlichen und handelspolitischen Bereich sowie bei der Zusammenarbeit und dem akademischen Austausch zum Wohle beider Völker gebracht haben. (…)
Kuba ist sich bewusst, dass diese feindselige und unbegründete Maßnahme nicht die Haltung des brüderlichen kolumbianischen Volkes widerspiegelt, das wir seit Jahrzehnten unermüdlich bei der Suche nach Frieden durch eine ausgehandelte politische Lösung seines internen bewaffneten Konflikts unterstützt haben. (…)
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert in einer Mitteilung von Mittwoch die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes als »hilflos«:
(…) »Mit dem 2007 in Kraft getretenen WissZeitVG verfügen die Arbeitgeber über ein Instrument, mit dem sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler praktisch grenzenlos heuern und feuern können. Statt weiter an dem Gesetz herumzudoktern, sollten Regierung und Parlament jetzt reinen Tisch machen, das Arbeitsrecht in der Wissenschaft normalisieren und das Gesetz abschaffen«, fordert Andreas Keller, Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW.
Das WissZeitVG habe die Prinzipien des Arbeitsrechts in Hochschule und Forschung »auf den Kopf« gestellt, erklärt Keller. »Es hat Befristung zur Regel, Dauerbeschäftigung zur Ausnahme gemacht. Vier von fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ohne Professur werden mit Zeitverträgen abgespeist. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit liegt bei 18 Monaten an Universitäten und 15 Monaten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das ist nicht nur unfair gegenüber den Betroffenen, sondern unterminiert auch die Kontinuität und damit Qualität von Forschung und Lehre. Der Gesetzgeber muss daher den Arbeitgebern die Lizenz zur Dauerbefristung entziehen«, sagt Keller.
Den dem Bundeskabinett vorliegenden Gesetzentwurf bezeichnete der GEW-Hochschulexperte als »hilflosen Versuch«, die Befristungspraxis »durch Soll- und Kann-Bestimmungen« einzuhegen. »Das betrifft die Vorgaben für Vertragslaufzeiten ebenso wie Regelungen zum Nachteilsausgleich: Bei Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen können die Verträge verlängert werden – oder eben auch nicht. Diese wachsweichen Regelungen werden kaum etwas verbessern. Vor allem aber gibt es im Gesetzentwurf überhaupt keinen Ansatz dafür, hieb- und stichfeste Gründe für eine Befristung zu definieren. Das ist im Ergebnis ein Kotau der Koalition vor den Interessen der Wissenschaftsarbeitgeber.« (…)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
