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14.03.2026
Zivilklauseln in Bayern

Zum Abschuss freigegeben

Bayern: Verfassungsgericht erlaubt Regierung Verbot von Zivilklauseln an Hochschulen. Zwang zur Kooperation mit der Bundeswehr dagegen unzulässig

Von Kristian Stemmler
Die bayerische Staatsregierung triumphiert, die Kläger um die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) versuchen, das Gute im Schlechten zu betonen. In einer am Donnerstag abend publizierten Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetriebene »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr« in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt. Demnach darf die Regierung den Hochschulen sogenannte Zivilkla...

Artikel-Länge: 4067 Zeichen

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