Zum Abschuss freigegeben
Von Kristian Stemmler
Die bayerische Staatsregierung triumphiert, die Kläger um die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) versuchen, das Gute im Schlechten zu betonen. In einer am Donnerstag abend publizierten Entscheidung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetriebene »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr« in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt. Demnach darf die Regierung den Hochschulen sogenannte Zivilklauseln untersagen, die den dort Lehrenden jede militärische Forschung verbietet. Nur in einem Punkt obsiegte das Bündnis von mehr als 200 Klägern mit seiner Popularklage: Hochschulen dürfen von der Staatsregierung nicht, wie es das Gesetz vorsieht, zu einer Kooperation mit der Bundeswehr verpflichtet werden.
Diese Regelung in dem Bundeswehrgesetz vom Juli 2024 verstoße gegen das in der Bayerischen Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Wissenschaftsfreiheit und sei daher nichtig, heißt es in der Entscheidung des Gerichtshofs vom 3. März. Es handle sich um einen offensichtlichen Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Für die Bundeswehr und die »Landesverteidigung« sei der Bund allein zuständig.
Alle anderen Einwände, die das Klägerbündnis vorgebracht hatte, wurden zurückgewiesen. So bleibt es dabei, dass Schulen im Rahmen der politischen Bildung enger mit Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen. Es sei nicht ersichtlich, befand das Gericht, »dass ein Schulunterricht über Themen aus dem Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter Mitwirkung von Jugendoffizieren der Bundeswehr« die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern, Schüler oder Lehrkräfte verletzen könne.
Noch schwerwiegender ist, dass Hochschulen die Forschungsarbeit nicht mehr mittels der Zivilklausel auf zivile Nutzungen beschränken dürfen. Dies sei »nicht so zu verstehen, dass damit etwa auch ein eigenmächtiger Zugriff militärischer Stellen auf fremde Forschungsergebnisse zugelassen werden soll«, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Vielmehr solle unterbunden werden, »dass der Inhaber der Erfinderrechte mittels einer Zivilklausel der Hochschule daran gehindert wird, seine Forschungsergebnisse (auch) für militärische Zwecke zu nutzen«.
Für Maria Feckl, Sprecherin der bayerischen DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen), ist die Gerichtsentscheidung keine Überraschung. Die Militarisierung werde in Bayern »seit vielen Jahren massiv vorangetrieben«, erklärte sie am Freitag gegenüber junge Welt. Daher gebe es auch keine Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen. Es sei aber »ein großer Gewinn«, dass der Gerichtshof die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gekippt habe. Die DFG–VK plane jetzt eine Kampagne, um wissenschaftliche Mitarbeiter und Dozenten an den Hochschulen zu einer Selbstverpflichtung zu bewegen, nur für zivile Zwecke zu forschen.
Die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale bedauerte, »dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizieren der Bundeswehr weiterhin zulässt«. Insgesamt sei die Entscheidung jedoch ein Erfolg, »weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen«.
Für die bayerische Regierung ist die Entscheidung ein Grund zum Jubeln. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) freute sich laut dpa besonders, dass das Verbot von Zivilklauseln Bestand hat. Die Regelung zur Kooperationsverpflichtung der Hochschulen mit der Bundeswehr sei vom Gericht »lediglich aus formalen Gründen« beanstandet worden. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) sprach von »Rückendeckung« von höchster Stelle. Die vom Gerichtshof beanstandeten Teile des Gesetzes hätten im Grunde gar keine Relevanz: »Wir verpflichten nicht – unsere Hochschulen wollen die Kooperation mit der Bundeswehr aus eigener Überzeugung«, argumentierte der Minister. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gebe es 30 freiwillige neue Kooperationsprojekte von Hochschulen mit der Bundeswehr.
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