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Regelhüter des Tages: Gianni Infantino
Tatsachenentscheidung. Ein Wort, so sperrig wie wesentlich das Prinzip darin. Was immer der Schiedsrichter auf dem Platz entscheidet, es wird Tatsache. Wie auch die Spieler kann er Fehler machen, beides ist Teil einer nachträglich nicht mehr zu lösenden Ereigniskette, jeder Pfiff oder Nichtpfiff hat Folgen im Verlauf der Partie. Das Prinzip wird allerdings auch über die Ereigniskette des Spiels hinaus angewendet, und das hat, gerade wenn man es ernst nimmt, eigentlich keinen Sinn. Die Regel 66.4 des Diszplinarkatalogs der FIFA, nach der jeder Platzverweis eine Sperre von mindestens einem Spiel nach sich ziehen muss, ließe sich problemlos ändern. Liegt eine Fehlentscheidung vor, kann wenigstens die Sperre ohne weitere Folgen annulliert werden.
Doch wozu braucht man Regeln, wenn man selbst regeln kann? Infantino folgt dem Stil Trumps, passenderweise nach einem Anruf von Trump. Die Sperre des im Sechzehntelfinale beim Spiel gegen Bosnien-Herzegowina vom Platz gestellten US-Stürmers Folarin Balogun wurde kurz vor dem Achtelfinale der US-Auswahl gegen Belgien aufgehoben. Nach Medienberichten ging dem ein Telefonat zwischen Infantino und Trump voraus. Die beiden werden kaum übers Wetter gesprochen haben.
Never chase reality, lautet der offizielle Slogan der US-Mannschaft. Unfreiwillig komisch ist das nur auf dem Papier. Ausdruck der einfältigsten Ideologie des Erdballs, die nicht zuletzt im American Dream Ausdruck findet: Du kannst alles erreichen, wenn du bloß willst. Naiv ist hier aber nur ein anderes Wort für zynisch. Wer einen Präsidenten im Rucksack hat, der zur Not Wirklichkeit schafft, braucht sich um Wirklichkeit nicht kümmern. Ob Trump Infantino ein Wochenende in Mar-a-Lago angeboten, Strafzölle in Aussicht gestellt oder gleich mit der Bombardierung Zürichs gedroht hat, das Kunststück, jenes Prinzip der Tatsachenentscheidung mit einer Tatsachenentscheidung aufgehoben zu haben, hat zumindest Unterhaltungswert.
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Frank Lukaszewski aus Oberhausen 7. Juli 2026 um 23:55 UhrDie Vereinigten Staaten der Unberechenbaren verlieren gegen Belgien. Unfassbar! Großkönig Trumps Mannschaft. Des orangefarbenen Zampanos (er ähnelt farblich ein wenig den bereits abgereisten Fans der ausgeschiedenen Niederlande) US-Boys unterliegen benannter, von ihm wenig geliebter, Elf. Herkunft eines beschaulichen, pommestechnisch (Rinderfett!) fast perfekten Teils jener »Alten Welt«. Da half auch nicht die vorhergehende Intervention bei kotzbrockenähnlichem »Infantilo«, Chef der würgreizauslösenden, selenskyjparallelen korrupten FIFA. Und jetzt? Das Endspiel aktueller WM wird in den USA stattfinden. Trump steht vor einem Problem: Ist es möglich, bekanntes Endspiel-Stadion im eigenen Land zu bombardieren? Oder doch lieber die FIFA-Zentrale in Zürich? Letztere wirkt als Ziel irgendwie sympha... Nein, keine Gewalt gegen Menschen! Das gilt auch für den FIFA-Chef und seine Zuhälter.
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Kurt Lennartz aus Aachen 7. Juli 2026 um 13:58 UhrDonald Trump hat erwogen, in einer Nacht- und Nebelaktion die gesamte belgische Fußballmannschaft außer Landes zu bringen, um den USA ein Weiterkommen zu ermöglichen. Trump: »Weil es in der nächsten Runde gegen Spanien geht, das unsere aktuellen Kriege nicht unterstützt, müssen wir handeln.« AFD und Friedrich März betonen: »Die Rechtslage ist komplex«. Mit freundlichen Grüßen Kurt Lennartz
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Joachim Seider aus Berlin 7. Juli 2026 um 09:51 UhrEs wird Zeit, dass die FIFA Donald Trump den Titel »Weltschiedsrichter des Jahrhunderts« verleiht. Wahlweise auch »Schiedsrichter des Universums«. Es kostet ja nichts, etwas dicker aufzutragen, wenn der Ruf der Fußballweltorganisation ohnehin schon restlos ramponiert ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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