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Beugehaft in neuem »Antifa Ost«-Verfahren

Dresden. Eines der bereits in einem vorhergegangenen Prozess verurteilten Mitglieder der Gruppe um Lina E. muss in Beugehaft. Der Bundesgerichtshof gab am Dienstag bekannt, dass eine Beschwerde des 40jährigen Mannes bereits Ende Mai verworfen wurde. Er hatte sich geweigert, im Prozess gegen weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppierung auszusagen. Die Richter gestanden ihm jedoch kein unbeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht zu. Neben einer sechsmonatigen Beugehaft ordneten sie ein Ordnungsgeld und die Übernahme verursachter Kosten an, um eine Aussage zu erzwingen. Der Mann war ein Mitangeklagter im Prozess gegen Lina E. 2023 hatte ihn das Oberlandesgericht Dresden zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.07.2026, Seite 15, Antifaschismus

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