Urteil gegen Betreiber von Kopfgeld-Plattform
Düsseldorf. Weil er im sogenannten Darknet zur Ermordung deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Wissenschaftler aufgerufen hatte, ist ein Neonazi aus Dortmund zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 50jährigen Informatiker am vergangenen Freitag wegen Terrorfinanzierung, Anleitung zum illegalen Waffenbau und Anleitung zu Terroranschlägen schuldig. Er habe die Plattform »Assassination Politics« geschaffen und betrieben, auf der Todeslisten von Politikern veröffentlicht, Kryptokopfgeld für deren Ermordung eingeworben und Anleitungen für Mordanschläge sowie zum Bombenbau mitgeliefert wurden. Der Mann habe Kontakte in die Dortmunder Neonaziszene unterhalten und an einem Gedenkmarsch für den Neonazi Siegfried Borchardt (»SS-Siggi«) teilgenommen.
Die Verteidigung kündigte Revision an. Weil kein Geld eingegangen sei, handele es sich nur um versuchte Terrorfinanzierung, und die sei nicht strafbar, argumentierte sie. Der Angeklagte hatte ein Teilgeständnis abgelegt und eingeräumt, die Plattform erstellt und betrieben zu haben. In seiner Wohnung seien neun Hitlerbüsten entdeckt worden. Diese seien mit Hilfe eines 3-D-Druckers angefertigt worden, sagte der Richter. (dpa/jW)
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