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Nachschlag: Strafe ohne Gesetz

→ Meinungsfreiheit – was darf man heute sagen? »Aspekte«, ZDF-Mediathek

Foto: screenshot: zdf.de/video/reportagen/aspekte-106
Endlich nimmt sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk des Falls Doğru an

Ohne Ankündigung sperrte die EU im vergangenen Jahr die Konten des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru und zeitweilig die seiner Frau. Beim Einkaufen funktionierten plötzlich seine Bankkarten nicht mehr. Der Vorwurf: Desinformation. Ermittlungen und Gerichte erklärt die EU mit ihrem Vorgehen für überflüssig, sie ist ohne Befragung des Sanktionierten Ankläger, Richter und Vollstrecker. Die Bestrafung, denn das sind Kontosperren plus Reise- und Hilfeverbot, beruht nicht auf einem Gesetz, ist Willkür, also Unrecht. Eine 45-Minuten-Dokumentation der Redaktion des ZDF-Kulturmagazins »Aspekte« stellt Doğrus Fall an die Spitze, schildert die Folgen für ihn und seine Familie. Moderatorin Katty Salié spricht u. a. mit Ronen Steinke, Autor des Buches »Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken«, und dem Zeitungsverleger Holger Friedrich. Sehenswerter, selten gewordener kritischer Journalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (as)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2026, Seite 14, Feuilleton

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→ Leserbriefe
  • Onlineabonnent*in Manfred G. aus H. 20. Juni 2026 um 21:26 Uhr
    Politiker erstatten Anzeigen wegen Beleidigungen und Beschimpfungen. Sie behaupten, dass sie Opfer sind und sich schützen müssen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Weil sie eine volksfeindliche Politik betreiben, lösen sie Hass, Kritik und Beschimpfungen im Volk aus. Weil das Volk in der BRD nix zu sagen hat, hat es keine andere Möglichkeit, als ihre berechtigte Kritik öffentlich zu machen. Täter sind die Politiker und nicht die Kritiker. Sie verursachen durch ihre volksfeindliche Politik Widerstand und Kritik und nicht die Kritiker. Im übrigen ist für mich Hass eine niedrige Form von Kritik. Es ist keine von Akademikern formulierte Kritik, sondern Kritik in der normalen Umgangssprache. Manni Guerth
  • Klaus Büchner aus Berlin 20. Juni 2026 um 10:47 Uhr
    Sehr geehrte Damen und Herren, ja, man wundert sich heutzutage schon, wenn doch mal ein kritischer Bericht in den Leitmedien erscheint. Mancher meint dann sogar, ein kritischer Bericht über fehlende Meinungsfreiheit sei ein Beweis für die Existenz von Meinungsfreiheit. Ziemlich paradox. Aber ist die Duldung von Kritik in diesem Fall wirklich so erstaunlich? Es ist ja nicht so, dass dadurch der Staat einsichtig wird und einlenkt, sondern der ist daran interessiert, den vorwitzigen Bürgern seine Werkzeuge und Waffen zu zeigen und damit zu drohen, damit diese nicht zu frech werden. Nur wenn diese von den möglichen Konsequenzen wissen, tritt der gewünschte Effekt ein, dass viele erst gar nicht mehr aufmucken und schon im Vorfeld zum Schweigen gebracht werden. Ähnliches trifft auf das inflationäre Bahn-Bashing zu, das zwar im Prinzip richtig und wichtig ist, aber auch das nutzt der Staat, um die Massen zum Umstieg aufs Auto zu bewegen. Dann kann man wegen »Unrentabilität« noch mehr Bahnstrecken stilllegen und damit weitere Steuergelder z.B. für die Rüstungskonzerne freimachen. Mit solidarischen Grüßen, Klaus Büchner
  • Reinhard Hopp aus Berlin 18. Juni 2026 um 21:51 Uhr
    Ein Opfer der »Digital-Diktatur«, von der ich seit Jahren rede und vor der ich immer und immer wieder warne. In diesem Fall trifft es einen einzelnen, plötzlich völlig entrechteten Menschen. Es lassen sich aber bereits jetzt auch ebenso ganze politisch unliebsame Gruppen willkürlich unter »digitalen Bann« stellen, also sozial vollständig eliminieren. Spätestens mit der Abschaffung des Bargeldes sowie der Digitalisierung aller persönlichen Dokumente, wird die Menschheit einer Handvoll von Techdespoten, deren Macht die aller Päpste und Kaiser der Vergangenheit um ein Vielfaches übertrifft, vollkommen ausgeliefert sein. Also weiter so! Psychopathen wie Mark Zuckerburg, Peter Thiel oder Elon Musk erwarten euch schon.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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