Nachschlag: Strafe ohne Gesetz
→ Meinungsfreiheit – was darf man heute sagen? »Aspekte«, ZDF-Mediathek
Ohne Ankündigung sperrte die EU im vergangenen Jahr die Konten des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru und zeitweilig die seiner Frau. Beim Einkaufen funktionierten plötzlich seine Bankkarten nicht mehr. Der Vorwurf: Desinformation. Ermittlungen und Gerichte erklärt die EU mit ihrem Vorgehen für überflüssig, sie ist ohne Befragung des Sanktionierten Ankläger, Richter und Vollstrecker. Die Bestrafung, denn das sind Kontosperren plus Reise- und Hilfeverbot, beruht nicht auf einem Gesetz, ist Willkür, also Unrecht. Eine 45-Minuten-Dokumentation der Redaktion des ZDF-Kulturmagazins »Aspekte« stellt Doğrus Fall an die Spitze, schildert die Folgen für ihn und seine Familie. Moderatorin Katty Salié spricht u. a. mit Ronen Steinke, Autor des Buches »Meinungsfreiheit. Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken«, und dem Zeitungsverleger Holger Friedrich. Sehenswerter, selten gewordener kritischer Journalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (as)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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