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Bayern: VS darf AfD beobachten

München. Bayerns Inlandsgeheimdienst darf die AfD weiter wegen des »Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen« beobachten. Die Partei scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, das eine Klage der AfD abgewiesen hatte. Die Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das Urteil griffen nicht durch. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.06.2026, Seite 4, Inland

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