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Journalisten dürfen illegal erworbene Aufnahmen zeigen

Oldenburg. Medien dürfen grundsätzlich auch rechtswidrig gewonnenes Material für ihre Berichterstattung verwenden. Das bestätigte am Dienstag das Oberlandesgericht in Oldenburg in zweiter Instanz. Das Urteil bezog sich auf Videoaufnahmen, die Aktivisten in einem Schlachthof in Vechta ohne Erlaubnis der Betreiber gemacht hatten. Ausschnitte davon sind in den Sendungen »Plusminus« und »Monitor« zu sehen. Das Verbreiten der Videoaufnahmen durch die Aktivisten sei demnach illegal gewesen, wie die FAZ berichtete. Das »Verbreitenlassen«, wie es im Urteilstext heißt, nicht. Denn die Journalisten seien nicht am Eindringen in den Schlachthof beteiligt gewesen. Hinweise auf Anstiftung gab es auch nicht.(jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2026, Seite 14, Medien

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