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Behörde: KI-Überblick fällt unter Medienrecht

Berlin. KI-generierte Nachrichtenüberblicke, wie etwa von Google angeboten, fallen in der BRD unter das Medienrecht. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten der Medienaufsicht ZAK vom Dienstag. Die Medienaufsicht geht demnach davon aus, dass die Antworten der KI über bisherige Ergebnisse der klassischen Onlinesuche hinausgehen. Zudem würden sie die Auffindbarkeit von Inhalten maßgeblich beeinflussen und somit unter die Kategorie des »Medienintermediärs« fallen, dem »vielfaltssichernde Pflichten« zukommen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2026, Seite 14, Medien

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