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06.06.2026
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Eichmann-Akten: BND darf schwärzen
Leipzig. Der BND darf den vollständigen und ungeschwärzten Zugang zu Unterlagen zur Entführung des Naziverbrechers Adolf Eichmann durch israelische Agenten vor mehr als 65 Jahren in Argentinien verwehren. Eine vom Kanzleramt abgegebene Sperrerklärung ist aus Gründen der Geheimhaltung rechtmäßig, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits am Donnerstag in Leipzig entschieden. Geklagt hatte die Journalistin Gaby Weber, die seit Jahren zu Eichmann, deutschen Nazis in Argentinien und der deutsch-israelischen Geschichte recherchiert. Der bürokratische Organisator des Holocaust wurde in Israel zum Tode verurteilt und 1962 gehängt. (AFP/jW)
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