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BRD verschleppt EU-Gesetz zu Lohntransparenz

Brüssel. Die Bundesrepublik hat neue EU-Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit von diesem Montag an gegen EU-Recht. Am Sonntag lief eine Frist zu ihrer Umsetzung in nationales Recht aus. Das Bundesfamilienministerium hatte kürzlich erklärt, den Rechtsrahmen hierzulande erst bis Anfang 2027 anzupassen. Die EU-Kommission könnte nun ein Strafverfahren gegen Deutschland einleiten. Der Bruttostundenlohn von Frauen ist laut EU-Statistikamt Eurostat im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger als der von Männern. Beschäftigte sollten nach EU-Regel daher Auskunft verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.06.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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