-
05.06.2026
- → Inland
Deutsche Asylkürzungen EU-rechtswidrig
Luxemburg. Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylsuchende verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylsuchende, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen »angemessenen Lebensstandard« gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet. Ein junger Afghane, der nach Rumänien abgeschoben werden sollte und dem deswegen im Jahr 2022 Leistungen gekürzt wurden, hatte in der Sache gegen den bayerischen Landkreis Schweinfurt geklagt. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
