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Fahrdienstanbieter

Erfolg für Taxifahrer

Bundesgerichtshof: Rückkehrpflicht gilt auch für Uber und Co.

Von Greta Dreßler
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Taxigenossenschaften fürchten die Konkurrenz der Fahrdienstanbieter wie Uber und deren verlockende Angebote. Deren Mietwagenfahrer dürfen zu niedrigeren Preisen fahren und können Fahrgäste oftmals dieselbe Strecke für schmalere Taler kutschieren. Daher kommt es wieder und wieder zu Vorwürfen und Protesten seitens der Taxifahrer und ihrer Vertreter. Sie fordern, dass alle Mietwagenfahrer zu gleichen Bedingungen fahren, also zum Mindestpreis und mit Wegstreckenzähler. So kommt ein Gesetzesverstoß von Uber ihnen gelegen.

Gemäß der Rückkehrpflicht müssen Mietwagen nach Ausführung des Beförderungsauftrags unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Den mutmaßlichen Verstoß gegen diese Regelung von einem Konzern, der via Uber X Mietwagenfahrten anbietet, hat eine Kölner Taxigenossenschaft zur Anzeige gebracht. Sie beschreibt den Vorfall als »wettbewerbswidrigen Verstoß« gegen die Rückkehrpflicht. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) monierte sie, ein Fahrer habe nach Absetzen eines Fahrgastes von 10.10 bis 10.22 Uhr an Ort und Stelle geparkt. In diesem Zeitraum soll eine Testbestellung eingetroffen sein und vom Fahrer angenommen, aber unmittelbar wieder storniert worden sein. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet, statt umgehend zum Betriebssitz zurückzukehren.

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Die Taxigenossenschaft hatte in den Vorinstanzen in Köln Erfolg. Der BGH lehnte zwar die Berufung ab, ließ aber eine Revision zu, in der sein erster Zivilsenat am Mittwoch zugunsten der Taxigenossenschaft entschieden hat: Die Rückkehrpflicht gilt auch für Uber. Ebenso erteilte das Gericht den Erwägungen des Konzerns eine Absage, den Europäischen Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht mit dem Streitgegenstand zu befassen. Weder weise die Rückkehrpflicht grenzüberschreitenden Bezug auf, falle also in den Anwendungsbereich des EU-Rechts, noch verstoße sie gegen Berufsausübungsfreiheit im Grundgesetz.

Aus Sicht des Bundesverbands Taxi und Mietwagen ist die Rückkehrpflicht ein wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. »Sie ist aber nicht alleine entscheidend«, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann. Uber sprach hingegen vom »ökonomischen und ökologischen Irrsinn«. Wirklicher ökonomischer Irrsinn ist der Sozialbetrug, der dem Konzern sein Preisdumping ermöglicht.

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2026, Seite 5, Inland

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